Uff, hab’ grad mal wieder ein Stöckchen an den Kopf bekommen, voll auf den Schmiß, den ich mir Montag beim Sport eingefangen habe, aber das ist eine andere Geschichte… Diesmal kommt’s von Stilke und hat folgende Regeln:

Regeln:

  • Nimm das erste Buch in deiner Nähe (das mindestens 123 Seiten hat).
  • Öffne das Buch auf Seite 123.
  • Finde den fünften Satz.
  • Poste die nächsten drei Sätze.
  • Wirf dein Stöckchen an 5 weitere Blogger!

Na, dann woll’n wir mal:

“Eine Buchführungspflicht kann sich nicht nur für den Kaufmann aus § 238 HGB ergeben, sondern kann sich auch aus anderen Gesetzen oder Verträgen herleiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Pflicht zur Verwaltung fremden Vermögens besteht und zur Rechnungslegung hierüber. Sie besteht insbesondere für Beauftragte, Geschäftsbesorger, geschäftsführende Gesellschafter gem. §§ 662, 666, 675, 713 BGB, für Geschäftsführer ohne Auftrag gem. §§ 666, 681 BGB, Vormünder, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker gem. §§ 1840ff., 1985, 2215, 2218 BGB.”

Schön, oder? :-D

(Aus: Robert Winnefeld, “Bilanz-Handbuch, Handels- und Steuerbilanz, Rechtsformspezifisches Bilanzrecht, Bilanzielle Sonderfragen, Sonderbilanzen, IFRS/IAS/US-GAAP”, 4. Auflage, Beck, 2006, 2.486 Seiten)

Jetzt wünsche ich mir, dass sich  Blog-House, Crunchi, Frau Antonmann, Leonope und Paul mal outen, was bei ihnen gerade so auf dem Tisch liegt. :-)


  1. stilke

    das ist ja noch trockener, als meines ;-)

  2. luckyjack42

    Ich hab auch alles gegeben! :-D

  3. fazzolo

    Lol bei mir fast das gleiche. Beziehungen zwischen Finanzbuchführung und Kosten- und Leistungsrechnung.

  4. anitz

    Ich muss lachen! Die Welt ist klein und deine Literatur ist vermutlich spannend, aber wirklich nicht meine Wellenlänge! Bin mal gespannt, wie es hier weitergeht!

  5. luckyjack42

    @fazzolo: Auch nett! Hier hast Du Dein Stöckchen! Lass mal hören lesen!

    @Anitz: Na hör ma! Gerüchten zufolge sind 80 % der weltweiten Literatur über Steuerrecht immerhin in Deutsch geschrieben! :-D

    Aber es stimmt, das ist nicht jedermanns Sache!

  6. goodytales

    Ist das die lange Version von:
    “Du wirst müde, ganz, ganz müüüde…”? :-)

  7. luckyjack42

    @goodytales: *hihi*, für den, der nicht täglich damit arbeiten muß, mit Sicherheit! :-D

  8. Claudi

    Das erste Buch nachdem ich gegriffen habe war zu dünne - keine 123 Seiten. Das zweite war dann dicker:
    “Sie haben noch nicht die richtige Pinselspitze gefunden? Dann scrollen Sie die Liste doch einmal durch. Bei dieser Auswahl dürfte auf jeden Fall etwas dabei sein.”
    aus “Adobe Photoshop” von Robert Klaßen
    Tolles Buch übrigens - da sollte ich unbedingt noch 3 oder 4 Sätze weiterlesen :-)

  1. 1 Leonope

    Brennholz eingetroffen!

    Grade ist wieder ein Holz bei der Tür hereingeflogen, welches ich natürlich sofort in den Kamin geworfen habe.

  2. 2 | Blog-House

    [...] LuckyJack hat mir Brennholz zugeworfen. [...]

  3. 3 lustiges Taschenbuch « Frau Antonmann

    [...] 31. Januar 2008 in nursohalt Ein Literaturstöckchen von Herrn Lucky Jack.   [...]



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